Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG
Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen mit Entkleidung und Inspektion von Körperöffnungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Allgemeinanordnung des Anstaltsleiters; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Möglichkeit der Abweichung im ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 91 Abs 2 S 1 Alt 2 StVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Körperliche Durchsuchungen von Strafgefangenen, Entkleidung
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 05.09.2018 - 2 Ws 472/18
- BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 261
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16
Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Die Justizvollzugsanstalt Straubing habe die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung nicht hinreichend beachtet (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris).Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).
Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
Mit Entkleidungen und der Inspektion von Körperöffnungen verbundene Durchsuchungen können danach durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt gerechtfertigt sein; sie müssen aber in schonender Weise - unter anderem außerhalb möglichen Sichtkontakts anderer Gefangener oder unnötigerweise anwesenden Personals - und dürfen nicht anlasslos, routinemäßig und unabhängig von Verdachtsgründen durchgeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 30 m.w.N. zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Jedenfalls in den Fällen, in denen für die handelnden Vollzugsbediensteten erkennbar ist oder mit praktikablem Aufwand erkennbar gemacht werden könnte, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Missbrauchs des bewilligten Besuchs durch den Gefangenen fernliegt, gebührt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 36).
- BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11
Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht; …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
Wie Einzelfallanordnungen gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BayStVollzG setzen auch Allgemeinanordnungen nach Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG bei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichteter Auslegung voraus, dass die Verfügung der Anstaltsleitung erkennen lässt, dass von der generellen Anordnung der Durchsuchung abgewichen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15).
a) Verfassungsrechtlich ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht nicht davon ausgegangen ist, dass - über den Wortlaut des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG hinaus - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Besuchs vorliegen müssen, um eine Durchsuchung auf Grundlage der generellen Anordnung grundrechtskonform durchführen zu können, sondern die abstrakte Gefahr etwa des Einbringens unerlaubter Gegenstände oder von Betäubungsmitteln nach einem Besuch im Regelfall ausreicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 20; BVerfGK 2, 102 ).
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
So muss der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; stRspr).Aus der Verfassungsbeschwerde muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).a) Verfassungsrechtlich ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht nicht davon ausgegangen ist, dass - über den Wortlaut des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG hinaus - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Besuchs vorliegen müssen, um eine Durchsuchung auf Grundlage der generellen Anordnung grundrechtskonform durchführen zu können, sondern die abstrakte Gefahr etwa des Einbringens unerlaubter Gegenstände oder von Betäubungsmitteln nach einem Besuch im Regelfall ausreicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 20; BVerfGK 2, 102 ).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
a) Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts, hier des von der Justizvollzugsanstalt für die Maßnahme ausdrücklich herangezogenen Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG, sind grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte, unterliegen aber der verfassungsgerichtlichen Prüfung daraufhin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
So muss der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; stRspr). - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
So muss der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; stRspr). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Diese Wertung liegt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde, die bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 120, 180 ; 128, 326 ). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines …
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90
Trennscheibe
- BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität
- BVerfG, 23.09.2020 - 2 BvR 1810/19
Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen …
Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17).Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG ermächtigt den Anstaltsleiter, für drei vom Gesetz als typischerweise besonders gefahrenträchtig eingeschätzte Konstellationen (bei Aufnahme des Gefangenen, nach Kontakten mit Besuchern und nach jeder Abwesenheit von der Anstalt) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt Durchsuchungen mit Entkleidung allgemein anzuordnen; dies soll insbesondere der Verhinderung des Drogenschmuggels dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 19 m.w.N.).
Ohnedies obliegt es der Anstaltsleitung schon angesichts der besonderen Eingriffsintensität, vor Erlass einer Allgemeinanordnung zu prüfen, inwiefern sie ihrem Sicherheitsinteresse auch durch weniger eingreifende Maßnahmen hinreichend Rechnung tragen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 20).
bb) Das Landgericht hat sich auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob andere Maßnahmen, die den Austausch von gefährlichen Gegenständen während des Gefangenenbesuchs oder deren Einschmuggeln mit gleicher Effektivität wie körperliche Durchsuchungen mit vollständiger Entkleidung unterbinden können, ausgeschöpft wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 26).
- BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer …
Vielmehr habe sich die Justizvollzugsanstalt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2019, mit dem die Verfassungsbeschwerde in einem vergleichbaren Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen wurde (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2294/18 -), bestätigt sehen dürfen. - BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels …
Der Gefangene hat insoweit Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2020 - 2 BvR 1810/19 -, Rn. 21). - LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22 Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten dürfen deshalb nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen (BVerfG, Beschl v. 22.07.2010, 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.03.2019, 2 BvR 2294/18 = NStZ-RR 2019, 261, 263;… OLG Celle, Beschl. v. 06 05 2021, 3 Ws 89/21 (StrVollz) = BeckRS 2021, 12012 Rn. 23;… Beschl. v 09 02.2011, 1 Ws 29/11 StrVollz = NStZ 2011, 704, 706 Rn. 13;… OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020, 1 Vollz (Ws) 18/20 = BeckRS 2020, 37710 Rn. 16).